First-Level-Control

Jeder Projekt-Partner in einem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt, muss unabhängig von dem jeweiligen Förderprogramm seine Projektausgaben innerhalb bestimmter Fristen prüfen und zertifizieren lassen. Dieses sogenannte First-Level-Control (FLC) der Finanzberichte, ist Voraussetzung für eine Erstattung der Projektausgaben durch die EU. Zu Beginn eines Projektes, muss jeder Projekt-Partner einen First-Level-Controller auswählen.

Gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüferkollegen der BANSBACH Unternehmensgruppe verfügen unsere Experten seit vielen Jahren über umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung von EU-Fördermittelprogrammen, wie z.B. Interreg und Horizon 2020.

Durch unsere langjährige Prüfungstätigkeit bei Unternehmen, Stiftungen und Vereinen aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft können wir unser Know-how zielgerichtet bei Ihren geförderten Projekten einsetzen und somit das Risiko von Prüfungsfeststellungen auf nachfolgenden Ebenen (z.B. Second-Level-Control) und damit eine Kürzung der Erstattung von Ausgaben durch die Europäische Kommission deutlich minimieren.

In unserer Rolle als First-Level-Control (FLC) begleiten wir Sie von Anfang an auf Augenhöhe, planen gemeinsam mit Ihnen frühzeitig den Ablauf der Prüfung und unterstützen Sie operativ mit unserem Wissen. Mit unseren zertifizierten erfahrenen Controllern haben Sie zudem bei sämtlichen Fragen zu den einzelnen Vorschriften der EU-Programme jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

  • Prüfung von Fördermitteln als First-Level-Controller
  • Mittelverwendungsnachweisprüfungen
  • Beratung & Unterstützung Second-Level-Control
  • Unterstützung bei der Aufbereitung von Finanzunterlagen

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