Einbeziehung der Unternehmens-Compliance in die steuerliche Betriebsprüfung
In einem Pilotprojekt der bayerischen Finanzverwaltung sollen künftig Tax-Compliance-Systeme der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung mit einbezogen werden. Ziel des Pilotprojektes ist es, aus den gewonnenen Erkenntnissen die Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung hinsichtlich ihrer Effizienz und Geschwindigkeit weiterzuentwickeln. Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen der Unternehmen können Schwerpunkte der Steuerprüfungen künftig noch gezielter gesetzt werden. Anlässlich der Vorstellung des Pilotprojektes mit zwei großen bayerischen Unternehmen erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Unternehmen, die sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, sollen von einer schnelleren Abwicklung der Prüfung und damit früheren Rechtssicherheit profitieren.“
Interne Steuerkontrollsysteme werden benötigt, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in einem Unternehmen sicherzustellen. Diese Kontrollsysteme befinden sich in vielen Unternehmen derzeit noch im Aufbau. Die im Rahmen des Pilotprojektes gewonnenen Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen sollen zur Stärkung der gegenseitigen Vertrauensbasis beitragen. Dadurch sollen zukünftig unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme rechtssicher in Außenprüfungen einbezogen werden.
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