LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (ursprünglich Lieferkettengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist ab dem 01.01.2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab dem 01.01.2024 sind vom Anwendungsbereich Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz und die Verbesserung grundlegender Menschenrechte sowie der mit diesen Menschenrechten in Zusammenhang stehende Umweltschutz.

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