Die Dsgvo ist am 25.05.18 in Kraft getreten. Bei vielen Unternehmen besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft auch im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre. Zweck und Ziel des Datenschutzes ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. Jeder soll selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten und zu welchem Zweck zugänglich macht. Aufgrund des fortschreitenden Grads der Technisierung und durch die Nutzung von E-Mails, Internet, Mobiltelefonen, sozialen Netzwerken oder auch Kundenkarten, nimmt die Erhebung, Speicherung, Weitergabe, Vernetzung und Nutzung personenbezogener Daten immer weiter zu.
Im Dezember 2015 erfolgte die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), um Unterschiede in den EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Geringe Unterschiede sind allenfalls durch die Möglichkeit sog. „Öffnungsklauseln“ zu erwarten, die nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit bietet, eigene nationale Regelungen zu erlassen. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO im gesamten europäischen Rechtsraum verpflichtend anzuwenden.
Von der EU-DSGVO sind alle Organisationen betroffen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige. Aber auch Vereine, die z. B. ein Mitgliederverzeichnis elektronisch führen, sind betroffen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen, soweit diese die Daten nur für persönliche oder familiäre Zwecke verwenden.
Durch die neue Rechtslage wurden insbesondere Dokumentations- und Rechenschaftspflichten verschärft. Sie müssen nachweisen, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Bislang war dies anders: Ihnen musste ein Verstoß nachgewiesen werden. Diese Beweisumkehrlast im Streitfall, verbunden mit den deutlich gestiegenen Bußgeldern, führt zu deutlich gestiegenen Anforderungen in Bezug auf die Erfüllung der EU-DSGVO.
Wir können Sie zielgerichtet bei der Umstellung auf die EU-DSGVO unterstützen. Nutzen Sie unsere Kompetenz, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, in welchen Bereichen Sie von den neuen Regelungen betroffen sind und was Sie tun müssen.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:
|| Durchführung einer Aufnahme der Risikosituation und Identifikation des Handlungsbedarfs
|| Hilfe bei der Erarbeitung der wesentlichen notwendigen Dokumente
|| Unterstützung bei der Analyse und Dokumentation der relevanten Prozesse