Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (BGBL. 2018 I S. 84) sind zum 1. Januar 2018 die Vorschriften zu den steuerlichen Aufzeichnungspflichten geändert worden. Daraus resultiert unter anderem die Verpflichtung dem Hauptzollamt eine Verfahrensdokumentation hinsichtlich der Entstehung und Verarbeitung von strom- und energiesteuerrelevanten Mengen und Daten bereitzustellen.
Es stellt sich für die nachfolgenden Jahre die Frage der Fortentwicklung und Pflege der Verfahrensdokumentation Strom- und Energiesteuer sowie die Sicherstellung der Aktualität der zugrunde liegenden Prozesse und Verfahrensweisen.
BANSBACH bietet Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Überprüfung der im Einsatz befindlichen Verfahrensdokumentation sowie den darin beschriebenen steuerlichen Anforderungen, Prozessen und Kontrollmaßnahmen. Neben den formalen Anforderungen haben wir die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Prozessabläufe im Blick und unterstützen Sie dabei diese vor dem Hintergrund steuerlich aktueller Fragestellungen zu optimieren.
UNSER ANSATZ:
- Strukturierte Gespräche mit den für die strom- und energiesteuerrelevanten Prozesse verantwortlichen Mitarbeitern
- Auswertung und Analyse der aufgenommenen Prozesse, bezogen auf die Erfassung von strom- und energiesteuerrelevanten Daten
- Ausarbeitung von Optimierungspotentialen
- Aktualisierung der Verfahrensdokumentation
Mit der Verfahrensdokumentation Strom- und Energiesteuer decken Sie bereits einen Teil der Anforderung von Tax Compliance Management Systemen von Energieversorgern ab.
Kontaktieren Sie uns gerne, um die notwendigen Schritte für ein vollständig implementiertes Tax Compliance Management System einzuleiten.