GmbH Geschäftsführung 2021
Das E-Book für die Geschäftsführung mit den haftungsträchtigen Themen dieser Zeit
Mit einem Beitrag von Bernd Peter und Michael Kuhnle zum Thema EU-Hinweisgeberrichtlinie
Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie sind derzeit kaum absehbar, sehr viele Unternehmen haben spürbar mit den Folgen der Coronakrise zu kämpfen. Aus Sicht der Geschäftsführer stellt sich somit die Frage, welche Auswirkungen die Krise auf Ihr Unternehmen hat. Daher sind in diesem Jahr von der Euroforum Deutschland GmbH, als Herausgeber, die inhaltlichen Schwerpunkte dieses E-Books neben der Haftungs-problematik auch Beiträge rund um die Folgen von Corona und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Herr Bernd Peter, Geschäftsführer der BANSBACH ECONUM GmbH und Herr Michael Kuhnle, Prokurist der BANSBACH ECONUM GmbH konnten als langjährige Experten in der Aufarbeitung von Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und anderer gravierender Missstände einen Aufsatz zu den Auswirkungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie beitragen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einführung eines Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Flyer oder sprechen Sie uns direkt an.
Ihre Ansprechpartner:
Bernd Peter
Bernd.Peter@bansbach-gmbh.de
+49 711 1646 717
Michael Kuhnle
Michael.Kuhnle@bansbach-gmbh.de
+49 711 1646 774
TRUST! – Das BANSBACH ECONUM Hinweisgebersystem
EU-Hinweisgeberrichtlinie: TRUST! – Das BANSBACH ECONUM Hinweisgebersystem
Spektakuläre Fälle von Wirtschaftskriminalität, sei es die Insolvenz von Wirecard oder der „Diesel-Skandal“, werfen auch immer die Frage auf, warum solche Manipulationen und Gesetzesverstöße in Unternehmen nicht früher entdeckt werden. Wirtschaftliche Schäden für Unternehmen, Investoren und andere Stakeholder hätten verhindert werden können, wenn frühzeitig Hinweise auf solche Missstände gemeldet worden wären und wenn diesen Hinweisen konsequent nachgegangen worden wäre.
Diesen Gedanken hat die EU bereits 2019 aufgegriffen und mit der Hinweisgeberrichtlinie einen Union-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebenden geschaffen. Ende diesen Jahres endet die Übergangsfrist: bis zum 17. Dezember 2021 haben Unternehmen Zeit, ein Hinweisgebersystem einzurichten, welches zum einen die Identität der Hinweisgebenden schützt und zum anderen Repressalien gegen den Meldenden ausdrücklich verhindert.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was auf Ihr Unternehmen zukommt, wie Sie darauf reagieren und wie wir Sie mit unserem Hinweisgebersystem TRUST! unterstützen können.
Hintergrund der EU-Hinweisgeberrichtlinie
Mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Ziel der Richtlinie ist es, sichere Wege für das Melden von Gesetzesverstößen (z.B. öffentliche Auftragsvergabe, Geldwäsche, Umweltschutz, Datenschutz etc.) zu eröffnen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht liegt momentan nur im Entwurf vor, wird voraussichtlich aber noch einen Schritt weiter gehen.
Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass die Hinweisgeber (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte) keine Repressalien erleiden. Insbesondere zählen darunter Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare Maßnahmen.
Von der Richtlinie sind folgende Organisationen betroffen:
• Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern,
• Gemeinden ab 10.000 Einwohnern und
• Finanzdienstleistungsunternehmen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl
Für Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 beträgt, gilt eine Übergangsfrist: diese müssen bis spätestens 17. Dezember 2023 ein adäquates Hinweisgebersystem einrichten.
Anforderungen an Ihr Unternehmen
Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen, die unter die o.g. Kriterien fallen, ein internes Meldesystem implementieren.
Des Weiteren müssen Rückmeldefristen nach Eingang der Meldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen gewährleistet und idealerweise dokumentiert werden. Das Meldeverfahren muss für alle in Frage kommenden internen und externen Hinweisgeber leicht zugänglich sein.
Mit der Umsetzung in nationales Recht soll auch eine Regelung über eine Beweislastumkehr bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Kündigungen, Versetzungen o.ä.) eingeführt werden. Arbeitgeber müssen demnach künftig nachweisen, dass ergriffene Maßnahmen zum Nachteil von Hinweisgebern nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.
Um die Anforderungen in Ihrem Unternehmen bestmöglich umzusetzen, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines internen digitalen Hinweisgebersystems.
TRUST! – Chancen eines digitalen Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen
Die Implementierung unseres digitalen Hinweisgebersystems TRUST! stellt, neben der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, ein deutliches Signal dar sowohl an die
eigenen Mitarbeiter und an die Geschäftspartner als auch nicht zuletzt an die Öffentlichkeit, Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen nicht tolerieren zu wollen, sondern vielmehr eine werteorientierte und positive Unternehmenskultur zu schaffen.
Es stellt sich zu dem die Frage, an wen sich Hinweisgeber wenden, wenn sie Unregelmäßigkeiten in einem Unternehmen vorfinden und keine interne anonyme Meldestelle vorhanden ist. Umfragen im Auftrag der Europäischen Kommission haben ergeben, dass die Mehrzahl der Befragten negative persönliche Folgen durch Meldung von Missständen im Arbeitsumfeld befürchtet und deshalb im Zweifel eine Meldung an öffentliche Stellen bevorzugt. Für den Erfolg eines internen Hinweisgebersystems ist es somit erforderlich, das Vertrauen der Hinweisgeber in die zweckgemäße Verwendung ihrer Hinweise sicherzustellen.
Überdies ist die transparente und erfolgreiche Bearbeitung gemeldeter Fälle sowie die anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ausschlaggebend für den Erfolg. Die Erfahrungen aus der tatsächlichen Anwendung haben gezeigt, dass durch die Einrichtung eines internen digitalen Hinweisgebersystems, welches die Anonymität des Hinweisgebers garantiert, die Quantität und Qualität der Meldungen deutlich erhöht. Aus Sicht der Hinweisgeber, aber auch der betroffenen Unternehmen, spricht vieles für eine interne Aufklärung der Vorfälle, bevor Missstände in der Presse oder öffentliche Kanäle bekannt werden und dadurch Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen schädigen.
Im Fall von dolosen Handlungen zum Nachteil des Unternehmens und Compliance-Verstößen können interne digitale Hinweisgebersysteme zur Exkulpation der Geschäftsführung beitragen. Des Weiteren ergibt sich aus der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis, dass mit einer internen Aufklärung von Rechtsverstößen erhebliche Reduzierungen von Unternehmensgeldbußen möglich sind.
Durch Einführen unseres Hinweisgebersystems TRUST! wird proaktiv eine positive Unternehmenskultur gefördert und unternehmerische Verantwortung von jedem Mitarbeiter gefordert. Dadurch unterstreichen Sie die Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern, was zugleich die Identifikation und Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen fördert und sich wiederum positiv auf das Ansehen des Unternehmens in ihren Geschäftsbeziehungen und in der öffentlichen Wahrnehmung auswirkt.
Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Flyer oder sprechen Sie uns direkt an.