UNTERNEHMENSBEWERTUNG

Es gibt zahlreiche Anlässe, die eine Unternehmensbewertung notwendig machen. Neben Unternehmenstransaktionen, d. h. dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder einzelnen Vermögenswerten, geben häufig steuerliche (z. B. Erbschaft oder Schenkung), rechtliche (z. B. Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern) oder bilanzielle (z. B. Kaufpreisallokationen) Erfordernisse den Anstoß.

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich in der Regel aus der Erwartung in zukünftige Gewinne. Die Einschätzungen über deren Höhe und Unsicherheitsgrad bestimmen die Wertfindung. Beeinflusst wird dies sowohl vom Unternehmensumfeld (Markt, Wettbewerb, Branchenaussichten usw.) als auch von unternehmensinternen Verhältnissen (Management, Profitabilität, Vermögens- und Finanzierungslage, Innovationskraft usw.). Die Analyse dieser Faktoren ist die Grundlage jeder Unternehmensbewertung.

Bewertung bei Transaktionen – Kommunikation im Vordergrund

Bewertungen dienen bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen in der Regel als Argumentationsbasis für Preisverhandlungen. Oftmals treten hier Fragen der Methodengenauigkeit in den Hintergrund. Bewertungen werden zum Teil mittels vereinfachter Verfahren wie Multiplikatorbewertungen vorgenommen. Primäre Zielstellung ist, die wesentlichen unternehmensexternen und -internen Werttreiber zu identifizieren und in den Wertüberlegungen bzw. Preisverhandlungen als Argumentation nachvollziehbar darzustellen. Die Käuferseite sieht sich dabei insbesondere bei den unternehmensinternen Informationen meist mit einer nicht vollständigen Informationsbasis konfrontiert. In den Verhandlungen dominieren dann oftmals die Preisdiskussionen. Dennoch müssen die handelnden Personen auf Käufer- und Verkäuferseite sicherstellen, dass der final vereinbarte Preis unter Wertaspekten angemessen ist (Fairness Opinion).

Bewertung als neutraler Gutachter – auf der Suche nach dem richtigen Wert

Insbesondere bei rechtlichen Anlässen wie Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern, Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out), Verschmelzungen, Sachkapitalerhöhungen u. ä. ist in der Regel eine vollumfängliche gutachtliche Stellungnahme zum Unternehmenswert erforderlich. Diese erfolgen in Deutschland meist auf Basis des einschlägigen Standard IDW S 1. Dabei wird ein objektivierter Wert ermittelt, der von den individuellen Verhältnissen und Vorstellungen einzelner Parteien abstrahiert. Ziel ist es, einen für alle Betroffenen angemessenen Wert im Rahmen der Maßnahme zu ermitteln oder – im Rahmen von Schiedsverfahren – zwischen verschiedenen Wertvorstellungen zu vermitteln.

Bewertung für steuerliche Zwecke – der spezielle Ansatz des Gesetzgebers

Eine Besonderheit bildet in Deutschland das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren, das im deutschen Steuerrecht normiert ist und für steuerliche Bewertungsanlässe verwendet werden kann. Der Wert wird hierbei aus einer Vergangenheitsbetrachtung und unter Verwendung eines einheitlichen Zinssatzes als Maß für das Risiko abgeleitet. Völlig im Gegensatz zur herrschenden Bewertungslehre bleiben die Zukunftsaussichten und die individuelle Risikolage der zu bewertenden Gesellschaft unberücksichtigt. Der Steuerpflichtige hat aber die Möglichkeit, durch eine Wertermittlung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen einen abweichenden Wert nachzuweisen. Je nach Verhältnis von Zukunftsaussichten im Vergleich zur Vergangenheit und von individueller Risikolage im Vergleich zum pauschalierten Risikoansatz kann eine Wertermittlung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu steuerlich deutlich günstigeren Ergebnissen führen.

Die Vielfalt der Anlässe und Zielstellungen – zusammen mit der jeweiligen spezifischen Situation des zu bewertenden Unternehmens – verlangt individuelle Ansätze. Im Rahmen unserer Beratung zur Unternehmensbewertung analysieren unsere Experten die jeweiligen Rahmenbedingungen und richten ihre Arbeit spezifisch an der Zielstellung aus. Sie erhalten damit die optimale Lösung für Ihren Fall. Als Berater vertreten wir Ihre individuellen Interessen und Zielstellungen wie z. B. in Transaktionen. Als Gutachter bestimmen wir einen neutralen, objektivierten Wert wie z. B. in Streitfällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Der Umfang der Arbeiten reicht je nach Bedarf von einer überschlägigen Wertindikation als ersten Anhaltspunkt bis zu einer vollumfänglichen Unternehmensbwertung nach IDW S 1.

Eine Besonderheit sind Bewertungen im gerichtlichen Umfeld und bei Kapitalmarkttransaktionen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in allen Phasen dieser Vorgänge, sowohl als Erstbewerter, der im Auftrag eines Unternehmens z. B. die Höhe der angemessenen Abfindung im Rahmen eines Squeeze-Out ermittelt, als auch als gerichtlich bestellter Angemessenheitsprüfer, der diese Abfindung überprüft. In den sich teilweise anschließenden Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren sind wir in zahlreichen Verfahren als gerichtlich bestellter Gutachter tätig.

Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile

Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Gerichts- und Schiedsgutachten

Fairness Opinions nach IDW S 8

Purchase Price Allocations

Bewertung einzelner Vermögensgegenstände

Merger & Acquisitions-Begleitung