Gemeinsam für den Mittelstand

Die zunehmende Abschottung bedeutender Märkte stellt die exportstarke deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gleichzeitig wächst der internationale Wettbewerbsdruck. Gerade die mittelständischen Unternehmen in Deutschland sollten sich jetzt strategisch, wirtschaftlich und digital optimal aufstellen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.

Im Interesse dieser Zielgruppe haben die beiden Unternehmensberatungen BANSBACH und ECONUM ihre Kräfte nun in einer neuen Gesellschaft gebündelt, die unter dem Namen BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH firmieren wird. Die seit 2004 aktive ECONUM Unternehmensberatung bringt ihre Erfahrung in der Beratung privatwirtschaftlicher Unternehmen ein, ebenso stellt das Tochterunternehmen BANSBACH Unternehmensberatung der 1924 in Stuttgart gegründeten Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaft BANSBACH dem Joint Venture seine Kompetenzen zur Verfügung.

 

Zwei erfahrene Berater, die sich verstehen

Die Geschäftsführung des Newcomers übernehmen zwei erfahrene Berater: Bernd Peter leitete bislang die Geschäfte der BANSBACH-Unternehmensberatung, Carsten Lehberg gehörte dem ECONUM-Führungsteam an. Der Ursprung der Idee zu einer verbindlichen Kooperation war Sympathie: „Wir haben festgestellt, dass unsere beiden Unternehmen sehr ähnlich ticken, was die Herangehensweisen an Aufgaben und die hohen Qualitätsansprüche betrifft“, sagt Bernd Peter. Auch richte sich der Fokus beider Seiten klar auf die Belange von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen der mittelständischen Privatwirtschaft. Vor allem dieser Kundenkreis werde profitieren, wie Carsten Lehberg betont: „Unsere unterschiedlichen Kompetenzen fügen sich im Joint Venture zu einem ganzheitlichen Portfolio, das sämtliche organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen lückenlos abdeckt. So können auch hochkomplexe betriebswirtschaftliche Prozesse umfassend begleitet werden.“

Während die Experten von ECONUM auf Restrukturierung, Organisationsberatung, Prozessoptimierung und Working Capital Management spezialisiert sind, gehören Unternehmensbewertungen, Liquiditätsmanagement, interne Revisionen, IT-Prüfung und -beratung, Steuerung und Controlling sowie Coporate Governance zu den Stärken von BANSBACH. All dies bietet die BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH ihrer Zielgruppe künftig aus einer Hand.

 

Beratungslücke wird geschlossen

Beide Geschäftsführer unterstreichen, wie wichtig es sei, dem Zusammenwirken eine verbindliche Form zu geben und mit einem einheitlichen Marktauftritt zu kommunizieren. Denn letztlich schließe das gemeinsame Angebot die „Beratungslücke“ zwischen ganz großen Consulting-Unternehmen und Freelancern. Dem Mittelstand würden bedarfsorientierte Komplett-Lösungen geboten. Dabei stehe die Beratungsphilosophie im Vordergrund, gemeinsam mit dem Kunden und seinen Mitarbeitern ideale Lösungen zu erarbeiten und vor allem auch praktisch umzusetzen. Zudem habe man bei allen steuerlich und handelsrechtlich relevanten Fragen direkten Zugriff auf das Know-how der BANSBACH GmbH, die durch das von ihr initiierte Netzwerk Kreston International wiederum über kompetente Partner auf der ganzen Welt verfügt.

Die neu gegründete Beratungsgesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart und wird mit erfahrenen Beratern beider Häuser bundesweit tätig sein.

 

MEHR ERFAHREN

Energieversorger im Wandel – Herausforderungen der Energiewende meistern

Das aktuelle Marktumfeld und die Regulierung durch den Gesetzgeber setzen das klassische Geschäftsmodell entlang der integrierten Wertschöpfungskette Erzeugung, Handel, Transport und Verteilung sowie Vertrieb unter enormen Druck. Die Marktpreise für die Erzeugung sind durch den Ausbau von erneuerbaren Energien erheblich gesunken. Die konventionelle Erzeugung ist dadurch teilweise unrentabel. Die Renditen im Bereich der erneuerbaren Energien sinken aufgrund des intensiven Wettbewerbs mit Finanzinvestoren. Im Transport- und Verteilungsbereich begrenzen die staatliche Regulierung sowie das Niedrigzinsumfeld die Gewinne. Im Vertrieb lässt der intensive Wettbewerb die derzeit noch guten Margen sinken.

Zusätzlich geht die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und -modellen an der Energiebranche ebenfalls nicht spurlos vorbei und erhöht den Druck, sich mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Wettbewerbern zu beschäftigen.

Veränderte Rahmenbedingungen erhöhen den Handlungsdruck
Eine langfristige strategische Handlungsoption, um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Kooperationen mit bestehenden Wettbewerbern oder neuen Marktteilnehmern. Die Bereitschaft für solche Kooperationen wird stark durch den Wettbewerbsdruck, den Regulierer sowie die politische Willensbildung auf kommunaler Ebene bestimmt.

Der Vorteil von solchen Kooperationen kann in den klassischen Geschäftsfeldern darin bestehen, dem Kosteneffizienzdruck entgegen zu wirken und durch Skaleneffekte die Ertragskraft wieder zu stärken. Bei Kooperationen in neuen Geschäftsfeldern kommt es zur Risikoteilung und einem gegenseitigen Know-how Transfer. Insbesondere der Aspekt der Risikoteilung ist hierbei nicht zu unterschätzen, da die bisher bekannten neuen Geschäftsfelder üblicherweise hinsichtlich ihrer Profitabilität noch ein erhebliches Risikopotential innehaben. Voraussetzung für gute Erfolgsaussichten solcher Kooperationen ist ein fundiertes Konzept und eine klare Strukturierung in den technischen, aber auch in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

|| Ausarbeitung und Validierung strategischer Vorüberlegungen zu Kooperationsmöglichkeiten
|| Wertermittlung für Unternehmen, Geschäftsbereiche oder einzelne Vermögensteile wie Strom- und Gasnetze, Erzeugungsanlagen und Kundenbeziehungen sowie Bestimmung von angemessen Anteilsverhältnissen an neuen Gesellschaften
|| Erstellung oder Plausibilisierung von Business Plänen
|| Steuerliche und wirtschaftliche Strukturierung und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen
|| Erstellung von Business Plänen

Studie: Kapitalbindung & Liquidität: Analyse des Working Capital im deutschen Mittelstand

Die deutschen mittelständischen Unternehmen haben Ihr Working Capital in den letzten Jahren deutlich erhöht: Um durchschnittlich 7 Tage ist die Umlaufvermögensreichweite gestiegen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf erhöhte sich damit um durchschnittlich 45 Mio. EUR. Diese und weitere Ergebnisse können Sie unserer aktuellen Studie „Kapitalbindung und Liquidität“ entnehmen.Viele Unternehmen könnten die die Verbesserung des Umlaufvermögens ihre finanzielle Situation weiter verbessern. Wenn Sie wissen wollen, welche Möglichkeiten der Cashflow-Optimierung sich für Ihr Unternehmen bieten und wie wir Sie dabei mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten im Mittelstand unterstützen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

ANSPRECHPARTNER: Carsten Lehberg

STUDIE HERUNTERLADEN

Datenschutz – Was ist bisher geschehen?

Die Dsgvo ist am 25.05.18 in Kraft getreten. Bei vielen Unternehmen besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft auch im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre. Zweck und Ziel des Datenschutzes ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. Jeder soll selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten und zu welchem Zweck zugänglich macht. Aufgrund des fortschreitenden Grads der Technisierung und durch die Nutzung von E-Mails, Internet, Mobiltelefonen, sozialen Netzwerken oder auch Kundenkarten, nimmt die Erhebung, Speicherung, Weitergabe, Vernetzung und Nutzung personenbezogener Daten immer weiter zu.

Im Dezember 2015 erfolgte die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), um Unterschiede in den EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Geringe Unterschiede sind allenfalls durch die Möglichkeit sog. „Öffnungsklauseln“ zu erwarten, die nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit bietet, eigene nationale Regelungen zu erlassen. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO im gesamten europäischen Rechtsraum verpflichtend anzuwenden.

Von der EU-DSGVO sind alle Organisationen betroffen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige. Aber auch Vereine, die z. B. ein Mitgliederverzeichnis elektronisch führen, sind betroffen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen, soweit diese die Daten nur für persönliche oder familiäre Zwecke verwenden.

Durch die neue Rechtslage wurden insbesondere Dokumentations- und Rechenschaftspflichten verschärft. Sie müssen nachweisen, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Bislang war dies anders: Ihnen musste ein Verstoß nachgewiesen werden. Diese Beweisumkehrlast im Streitfall, verbunden mit den deutlich gestiegenen Bußgeldern, führt zu deutlich gestiegenen Anforderungen in Bezug auf die Erfüllung der EU-DSGVO.

Wir können Sie zielgerichtet bei der Umstellung auf die EU-DSGVO unterstützen. Nutzen Sie unsere Kompetenz, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, in welchen Bereichen Sie von den neuen Regelungen betroffen sind und was Sie tun müssen.

 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

|| Durchführung einer Aufnahme der Risikosituation und Identifikation des Handlungsbedarfs

|| Hilfe bei der Erarbeitung der wesentlichen notwendigen Dokumente

|| Unterstützung bei der Analyse und Dokumentation der relevanten Prozesse

§ 2b UStG – Umsatzsteuer für die öffentliche Hand

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sehen sich bereits heute mit weitreichenden Steuer- und Meldepflichten konfrontiert. Insbesondere die Regelungen zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) und die daraus resultierenden körperschafsteuerlichen Konsequenzen stellen eine große Herausforderung für öffentliche Einheiten und deren internes Kontrollsystem dar.
Mit der Aufhebung des dritten Absatzes des § 2 UStG und der Neuverabschiedung des § 2b UStG findet eine Abkehr von der Verknüpfung des umsatzsteuerlichen Unternehmers an den nach körperschaftsteuerlichen Kriterien beurteilten BgA statt.

Spätestens zum 1. Januar 2021 muss die Unternehmereigenschaft, und damit die Umsatzsteuerbarkeit der Lieferungen und Leistungen der jPdöR, eigenständig nach dem Umsatzsteuergesetz (§§ 2, 2b UStG) beurteilt werden. Mit der Neuregelung wird der Kreis der umsatzsteuerbaren Tätigkeiten in der Regel erweitert. In Folge dessen steigt unweigerlich der Anspruch an Prozesse und innerbetriebliche Kontrollsysteme. Die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen sind weitere Herausforderungen, die bewältigt werden müssen.

Betroffen von der Neuerung der §§ 2, 2b UStG sind insbesondere:

• Bund, Länder und Gemeinden/Kommunen,
• Gemeindeverbände und Zweckverbände,
• Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
• Innungen ,Handwerkskammern und Industrie-und Handelskammern,
• Staatliche Hochschulen,
• Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
• Ausländische jPdöR

Für die Verantwortlichen wurden die steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen verschärft. Jede jPdöR muss sich jetzt mit der Neuregelung des § 2b UStG auseinandersetzen und ein entsprechendes innerbetriebliches Kontrollsystem einrichten. Verlieren Sie keine Zeit.

Wir unterstützen Sie dabei, mit unserem BANSBACH ECONUM 2b-Analyse- und Implementierungsverfahren, die steuerlich relevanten Tätigkeiten zu identifizieren und in ein den jeweiligen Anforderungen angepasstes internes Kontrollsystem, das sogenannte Tax Compliance Management System, zu implementieren sowie die steuerlichen Daten in die Umsatzsteuervoranmeldungen einzubinden.

 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

|| Unterstützung bei der Identifizierung relevanter Geschäftsvorfälle

|| Qualifizierung der Einkünfte nach §§ 2, 2b UStG

|| Aufbau eines dokumentierten Tax Compliance Management Systems

Studie: Was beschäftigt die mittelständischen Medizintechnikunternehmen? Medizintechnik: Den Puls gefühlt

Was beschäftigt die mittelständischen Medizintechnikunternehmen in Deutschland? Diese Frage haben die ECONUM Unternehmensberatung GmbH und der Verein zur Förderung der Biotechnologie und Medizintechnik gestellt. In einer gemeinsamen Studie wurden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Branchenexperten befragt und interviewt.

Die Befragung zeigte, dass Innovationsdruck, Digitalisierung und demografische Entwicklung positive Trends im Medizintechnikmarkt mit sich bringen werden. Die positiven Aussichten werden getrübt durch steigende regulatorische Anforderungen sowie steigende Entwicklungskosten und allgemeinen Kostendruck in der Branche. Dennoch bleiben die Unternehmen optimistisch. Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Finanzkraft gelten als zukünftige Erfolgsfaktoren. Dies erfordert offensive, strategische Maßnahmen der Unternehmen.

Die Ergebnisse der Studie wurden auf der Veranstaltung am 6. Februar 2018 im Universitätsklinikum Tübingen vorgestellt und diskutiert. „Die Zukunft der Medizintechnik ist spannend, innovativ aber auch herausfordernd “, fasste Carsten Lehberg, Autor der Studie, zusammen.

ANSPRECHPARTNER: Carsten Lehberg

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