CORONA – PANDEMIE: Zahlreiche Schutzschirm-Maßnahmen stehen zur Verfügung

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen Situation sind in Ihrem Ausmaß derzeit noch kaum zu überblicken. Für viele kleine oder mittelständische Unternehmen sind die Auswirkungen jedoch bereits zu spüren. Teilweise ist schon jetzt klar, dass die Liquiditätsausstattung nicht ausreichen wird.

Der CORONA-Schutzschirm der Bundesregierung beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die gerade mittelständischen Unternehmen schnell Hilfe bieten sollen. Hierzu zählen u.a. die Folgenden:

Die Anforderungen an die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden gelockert. So können Unternehmen schon dann Antrag auf KUG stellen, wenn 10% der Mitarbeiter eines (Teil-)Betriebs durch die Kurzarbeit von einer Reduzierung Ihrer Nettoeinkünfte von 10% betroffen sind.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter folgendem Link (www.arbeitsagentur.de). Einen Überblick über die Anforderungen bietet die beigefügte Kurzpräsentation. Selbstverständlich stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.

 

Liquiditätshilfen:

Über die KfW werden durch die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung erfolgt dabei über die Hausbank. Wenngleich die genauen Formalien derzeit noch in Klärung sind, wird einer aussagekräftigen Ermittlung des Liquiditätsbedarfs eine wichtige Bedeutung zukommen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf mit unseren Planungstools. Informationen und Formulare für das Vorgehen zur Kreditgewährung erhalten Sie hier (www.kfw.de).

 

Stundungsmöglichkeiten:

Für steuerliche Vorauszahlungen können Anpassungen erfolgen, wenn belegt werden kann, dass die Ergebnissituation im laufenden Geschäftsjahr schlechter ausfallen wird, als im vorherigen Geschäftsjahr. Gleiches gilt für fällige Steuerzahlungen. Diese können ebenfalls auf Antrag zinsfrei bis auf weiteres gestundet werden (www.bundesfinanzministerium.de).

Informationen erhalten Sie bei unseren Kollegen und Steuerexperten von BANSBACH. Diese unterstützen Sie gerne bei der Stellung der erforderlichen Anträge.

 

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Kurzübersicht (siehe Präsentation zum Download), die wir regelmäßig anpassen. Zudem stehen wir bei Bedarf für eine QUICK-CHECK Ihres Unternehmens zur Verfügung. Gerne prüfen für auch die Bezuschussung unserer Leistungen durch entsprechende Fördermittel (beispielsweise BAFA).

 

Präsentation zum Download:

Maßnahmen in der Corona Krise – ABSICHERUNG DER LIQUIDITÄT

 

Aussetzen der Insolvenzantragspflicht

Zur Vermeidung von Insolvenzen, die ursächlich auf die CORONA-Krise zurückzuführen sind bzw. darauf, dass grundsätzlich bereit stehende Finanzhilfen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wurde die Insolvenzantragspflicht temporär (zunächst bis 30.09.2020) ausgesetzt. Einen ersten Überblick, welche Bedingungen hierbei zu beachten sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, erfahren Sie in unserer Kurzübersicht (siehe Präsentation zum Download).

 

Präsentation zum Download:

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise

 

Der Weg zur Finanzierungshilfe

Gerade für Unternehmen in schwieriger finanzieller Situation ist der Weg zur Finanzierungshilfe herausfordernd. Basierend auf unseren Erfahrungen und den Kenntnissen der bankinternen Anforderungen unserer erfahrenen Berater helfen wir Ihnen den Weg zu ebnen.

 

Präsentation zum Download:

Finanzierungshilfe in der Corona Krise

First-Level-Control

Jeder Projekt-Partner in einem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt, muss unabhängig von dem jeweiligen Förderprogramm seine Projektausgaben innerhalb bestimmter Fristen prüfen und zertifizieren lassen. Dieses sogenannte First-Level-Control (FLC) der Finanzberichte, ist Voraussetzung für eine Erstattung der Projektausgaben durch die EU. Zu Beginn eines Projektes, muss jeder Projekt-Partner einen First-Level-Controller auswählen.

Gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüferkollegen der BANSBACH Unternehmensgruppe verfügen unsere Experten seit vielen Jahren über umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung von EU-Fördermittelprogrammen, wie z.B. Interreg und Horizon 2020.

Durch unsere langjährige Prüfungstätigkeit bei Unternehmen, Stiftungen und Vereinen aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Sozialwirtschaft können wir unser Know-how zielgerichtet bei Ihren geförderten Projekten einsetzen und somit das Risiko von Prüfungsfeststellungen auf nachfolgenden Ebenen (z.B. Second-Level-Control) und damit eine Kürzung der Erstattung von Ausgaben durch die Europäische Kommission deutlich minimieren.

In unserer Rolle als First-Level-Control (FLC) begleiten wir Sie von Anfang an auf Augenhöhe, planen gemeinsam mit Ihnen frühzeitig den Ablauf der Prüfung und unterstützen Sie operativ mit unserem Wissen. Mit unseren zertifizierten erfahrenen Controllern haben Sie zudem bei sämtlichen Fragen zu den einzelnen Vorschriften der EU-Programme jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

 

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM:

  • Prüfung von Fördermitteln als First-Level-Controller
  • Mittelverwendungsnachweisprüfungen
  • Beratung & Unterstützung Second-Level-Control
  • Unterstützung bei der Aufbereitung von Finanzunterlagen

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