Die richtige Nachhaltigkeitsstrategie
für Ihr Unternehmen

Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens mittel- bis langfristig sicherstellen zu können, ist die richtige Nachhaltigkeitsstrategie maßgeblich und entscheidend. Sowohl ein Blick auf Ihre unternehmensinternen Strukturen und Prozesse als auch die Berücksichtigung Ihres unternehmerischen Umfelds sind für die Ausarbeitung und Umsetzung einer wirksamen Nachhaltigkeitsstrategie wesentlich. Hierfür gilt es zu prüfen, wie die – oben genannten – Themen der Nachhaltigkeit erfolgreich in Ihre Unternehmensstrategie integriert werden können.

Auch wenn grundsätzlich alle ESG-Dimensionen zu berücksichtigen sind haben nicht alle ESG-Themen für Ihr Unternehmen die gleiche Relevanz. Um entscheiden zu können, welche dieser Dimensionen/Themen in Ihrem Haus prioritär behandelt werden sollten, gilt es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Unternehmens zum Thema Nachhaltigkeit mit Hilfe eines Quick-Checks oder einer Standort- bzw. Wesentlichkeitsanalyse einzuordnen.

Gerne beraten unsere erfahrenen Expertinnen und Experten Sie individuell, umfassend und interdisziplinär in allen Fragen rund um eine nachhaltige Unternehmensführung. Hierfür erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Lösungsansätze und Maßnahmenpläne und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Dies kann von Erfüllung regulatorischer und marktspezifischer Anforderungen über Themen der Standardisierung und Digitalisierung von ESG-/Nachhaltigkeitsdaten und dem Austausch dieser über einheitliche, interne Prozesse zum Informationsaustausch bis hin zu Fragen einer nachhaltigen Finanzierung für Investitionen reichen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensstrategie. Gemeinsam legen wir den Grundstein für Ihren mittel- bis langfristigen Unternehmenserfolg – und dies nachhaltig im mindestens doppeldeutigen Sinne.

Ihre Nachhaltigkeits-Themen und unsere Leistungen

1,5°C – so hieß das noch 2015 in Paris proklamierte Ziel zur Begrenzung der Erderwärmung.

Mit der Entwicklung des Sustainable Finance Action Plan 2018 und des Green Deals 2019 hat die Europäische Kommission schon früh konkrete Programme ins Leben gerufen, um diesem Ziel näher zu kommen.

Sowohl Gesetzesinitiativen in Form von Richtlinienumsetzungsgesetzen (z.B.: CSRD) und Verordnungen (z.B.: EU-Taxonomieverordnung), die im Rahmen dieser Programme geschaffen wurden, als auch ein gesteigertes gesellschaftliches Engagement (z.B.: durch Fridays4Future) führen bei Unternehmen heute dazu, sich mit dem Themenfeld Nachhaltigkeit intensiv auseinander zu setzen.

In Abhängigkeit davon, wo Ihr Unternehmen steht, unterstützen unsere Experten und Expertinnen Sie gerne dabei, Einstiegspunkte zu diesem Themenfeld zu finden.

  • Nachhaltigkeit/ESG-Schulung: Entwicklung eines fundierten Verständnisses zum Thema Nachhaltigkeit/ESG
  • Einordung und Zuordnung regulatorischer Anforderungen an Ihr Unternehmen
  • Wesentlichkeitsanalyse: Bewertung der Nachhaltigkeit aus Sicht Ihrer Stakeholder
  • Quick-Check/Standortanalyse: Reifegrad-Einordnung Ihres Unternehmens
  • Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie 
  • Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts 
  • Aufbau eines effizienten ESG-Datenmanagements 
  • Entwicklung eines Kommunikationskonzepts

Dabei setzen wir das jeweilige Themenfeld stets in den direkten Bezug zu Ihrem Unternehmen, Ihren Produkten und Dienstleistungen und erarbeiten für Sie Geschäftspotenziale und Chancen der Nachhaltigkeit.

Sprechen Sie uns darauf an, wo Sie einsteigen wollen – wir erkennen, wo Sie stehen und begleiten Sie auf Ihrem Weg der Nachhaltigkeit!

Spätestens 2017 wurde es klar: Zukünftig werden Unternehmen nur schwer in der Lage sein, sich dem Thema Nachhaltigkeit zu entziehen.

Damals trat in Deutschland das Corporate Social Responsibility Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) als nationale Ausgestaltung der europäischen Non Financial Reporting Directive (NFRD) für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Kraft. Weiter Richtlinien und Verordnungen folgten (SFDR 2019, EU-TaxVO 2020, LkSG 2021).

Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission zusätzlich einen Entwurf für eine europaweit einheitliche und verbesserte Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vorgelegt. Für diese werden bis Mitte November 2022 die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) finalisiert und – wahrscheinlich Mitte – 2023 von der EU-Kommission verabschiedet. Die ESRS werden die Basis für die zukünftige Berichterstellung nach CSRD darstellen.

Ob die CSR-RUG, EU-TaxVO heute bzw. die CSRD für Ihr Unternehmen zukünftig verpflichtend anzuwenden ist, oder es für Ihr Unternehmen zunächst ein empfehlenswerter, jedoch freiwilliger Berichtsbestandteil bleibt, erläutern Ihnen unsere Experten gerne.

  • Berichterstellung EU-Taxonomie: Unterstützung bei der Berichtspflicht zur EU-Taxonomie
  • Berichterstellung Nachhaltigkeit: Unterstützung bei der Berichterstellung (z.B.: nach DNK / GRI / CSRD)
  • Berichterstellung LkSG: Unterstützung bei der zum Thema LieferkettenSorgfalts-pflichtenGesetz (LkSG)

Profitabilität und Nachhaltigkeit schließen sich gegenseitig nicht aus; im Gegenteil:

Zum einen ist die Wirtschaft eine der drei grundlegenden Säulen der Nachhaltigkeit. Zum anderen haben verschiedene (Meta-)Studien (s. Quellen [1] und [2]) ergeben, dass Unternehmen mittel- bis langfristig erfolgreicher wirtschaften können, wenn sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigen.

Deswegen ist es eine sinnvolle, vernünftige und zukunftsorientierte Entscheidung, das eigene Unternehmen mit dem Ziel zu transformieren, nachhaltiger zu wirtschaften; gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels, internationaler Konflikte, umfassender energiepolitischer Neuorientierungen und regulatorischer Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene.

Nicht selten beginnt dies damit, regulatorischen Anforderungen nachkommen zu wollen oder CSR-Maßnahmen zu planen, die kurzfristig umgesetzt werden können.

Damit allein lassen sich die transformativen Chancen, die mit einer nachhaltigen Unternehmensstrategie einhergehen und in neue Produkte, Dienstleistungen und sogar in ein neues Geschäftsmodell münden können, nicht nutzen!

Um Sie auf dem Weg in eine nachhaltige und gleichzeitig profitable Zukunft zu begleiten, identifizieren wir mit Ihnen den Reifegrad Ihres Unternehmens zum Thema Nachhaltigkeit, finden gemeinsam heraus, welche Themen für Sie und ihre Stakeholder von hoher Relevanz sind und priorisieren auf dieser Basis die nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie.

Links zu konkreten BBEC-Leistungen in diesem Themenfeld der Nachhaltigkeit:

  • Quick-Check/Standortanalyse: Einordnung des Reifegrads eines Unternehmens zum Thema Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeitsanalyse: Bewertung der Nachhaltigkeit aus Sicht der Stakeholder
  • Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie (beinhaltet auch: Quick-Check/Standortanalyse und Wesentlichkeitsanalyse)
  • Design Thinking Workshop: Unterstützung bei der Entwicklung neuer, nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen

René Descartes soll gesagt haben: „Was man nicht gut beschreiben kann, kann man nicht messen.“ Als der Management-Experte und Ökonom Peter Drucker im 20. Jahrhundert den Satz formulierte, „Was Du nicht messen kannst, kannst Du nicht lenken“, bezog er sich vorrangig auf wirtschaftsnahe Daten.

Heute gewinnen ESG-Daten zunehmend mehr Relevanz. Denn viele Stakeholder, die Regulatorik, die eigenen Mitarbeiter, die Gesellschaft, u.a. fordern diese Art von Informationen aktiv von Unternehmen ein, bzw. müssen diese wechselseitig einander bereitstellen (z.B. als Wirtschaftspartner in einer Lieferkette).

Deswegen ist die Kenntnis über und ein stets gesicherter; einheitlicher und standardisierter Zugriff auf ESG-Daten essenziell. Der Umfang und die Vielfältigkeit dieser Informationen reichen u.a. von Energie-, Wasser- und weiteren Daten zum Ressourcenverbrauch (E) über Lohngerechtigkeit, Arbeits­bedingungen und Sicherheitsstandards (S) bis hin zum Code of Conduct und weiteren Compliance-relevanten Aspekten (G) des Unternehmens.

Nicht selten fühlen sich viele Unternehmen jedoch mit der Aufgabe überfordert, nachhaltigkeitsrelevante Daten schnell, einheitlich und regelmäßig bereit zu stellen; sei es:

  • zur Erfüllung regulatorischer Pflichten (Nachhaltigkeitsbericht, EU-Taxonomie, LKsG, u.a.)
  • zur Beantragung eines nachhaltigen Kredits
  • zur internen Risikosteuerung und zum Monitoring
  • zum Marketing
  • oder zu anderen Zwecken

Damit dies effizient gelingt, unterstützen wir Sie gerne mit den folgenden Leistungsangeboten:

  • Sustainable Data Literacy: Steigerung der Mitarbeiter-Kompetenz im Umgang mit ESG-Daten und Nachhaltigkeitsinformationen
  • Sustainable Data- & Process-Mining: Digitalisierung, Vereinheitlichung, Standardisierung und Homogenisierung der ESG-Daten- und Informations-Austauschprozesse mit Mitarbeitern und Stakeholdern

Vorstände und Geschäftsführung werden für die Leitung und das Controlling eines Unternehmens wirksam durch einen rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen geschützt. Damit steht Corporate Governance (CG) für eine transparente und verlässliche Unternehmens­führung, die auf langfristige Werte ausgerichtet ist.

Unternehmer handeln jedoch stets im Kontext von Stakeholdern, von denen sie beeinflusst werden. Gleichzeitig haben die Tätigkeiten Ihres Unternehmens Einfluss auf Gesellschaft und die Umwelt.

Die Übernahme von gesellschaftlicher und/oder Umwelt-Verantwortung durch das Unternehmen kann – muss aber nicht – auf Basis der eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen erfolgen. Auch vom Geschäftsauftrag völlig losgelöste Umwelt- und/oder Sozial-Projekte steigern die eigene Corporate Responsibility (CR). Liegt der Handlungsschwerpunkt des Unternehmens vorrangig auf sozialen Projekten, spricht man von der Corporate Social Responsibility (CSR).

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Führungs- und Organisationsstrukturen z.B. durch die Implementierung oder Prüfung eines wirksamen Risiko-/Compliance Managements oder eines Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen. Zudem unterstützen wir Sie gerne dabei, eine eigene C(S)R-Strategie zu entwickeln, aufzubauen und zu implementieren.

  • (Tax) Compliance Management System: Prüfung und Implementierung
  • Risk Management System: Prüfung und Implementierung
  • Hinweisgebersystem TRUST / Whistle Blowing: Prüfung und Implementierung
  • C(S)R-Strategie: Entwicklung, Aufbau und Implementierung

Jedes Unternehmen steht sowohl für sich selbst, für seine Mitarbeiter, als auch für seine Produkte und Dienstleistungen, die es anbietet.

Im Idealfall orientiert sich eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie dafür an den Leitlinien einer nachhaltigen Unternehmens­strategie  und berücksichtigt Corporate Governance & Responsibility Maßnahmen . Dabei orientiert sie sich an den Zielen des Vertriebs, um nachhaltige Produkte und Dienstleistungen im Markt zu positionieren und publiziert Nachhaltigkeitsinformationen – z.B. mit Hilfe des Nachhaltigkeitsberichts über Plattformen (z.B. DNK) – auf der eigenen Webseite und/oder über Social-Media-Kanäle.

Eine der großen Herausforderungen bei einer transparenten Kommunikation von Nachhaltigkeitsleistungen ist es, zu vermeiden, des Greenwashings bezichtigt zu werden. Das kann gerade dann herausfordernd sein, wenn z.B.:

  • keine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie aufgebaut und etabliert ist.
  • nicht sämtliche Teile der Wertschöpfung in eigener Hand liegen und man auf die Bereitstellung von belastbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen (ESG-Daten) durch die Partner entlang der Lieferketten angewiesen ist.
  • Der Vertrieb Produkte und/oder Dienstleistungen pauschal `über den Klee´ loben möchte (aber z.B. vergessen wird, dass die Verpackung wenig nachhaltig sind).

Gerne beraten und unterstützen wir sie bei der Entwicklung und Konzeption einer durchdachten Kommunikationsstrategie für das Thema Nachhaltigkeit.